In der Praxis sind meist drei Bereiche zu bedenken, wenn man Kurse veröffentlichen möchte.
- Datenschutz
- Persönlichkeitsschutz
- Urheberrecht.
Datenschutz
Wenn Kurse veröffentlicht werden, in denen zuvor Teilnehmer gelernt haben, werden Teilnehmerinformationen nicht mit veröffentlicht. Achten Sie dennoch darauf, dass z.B. eine Teilnehmerliste, die als Datei hinterlegt wurde, nicht veröffentlicht wird. Im Verfahren der Veröffentlichung haben Sie die Möglichkeit, einzelne Kursinhalte auszuschließen.
Persönlichkeitsschutz
Haben Sie irgendwo Bilder von Personen oder Videoaufzeichnungen im Kurs eingesetzt, die Personen zeigen? Dann sollten Sie prüfen, ob diese wesentlicher Bestandteil sind, und eine Genehmigung zur Veröffentlichung einholen. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten zu fragen. Genehmigungen sind schriftlich erforderlich.
Urheberrecht
Dieser Bereich ist nicht ganz so knapp zu fassen.
Rechtliche Fragen für Kursersteller
In Fragen des Urheberrechts werden die Kursersteller verpflichtet, sicher zu stellen, dass sie nur solche Materialien verwenden, deren Urheber sie selber sind, die gemeinfrei sind oder deren Urheber die Weiterverbreitung unter einer Creative Commons-Lizenz zugelassen haben.
Wichtig: Die besonderen Nutzungsrechte für Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtswerken oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken gelten für Lernplattformen oder die OER-Kurse nicht. Daher dürfen derartige Materialien nicht genutzt werden.
Urheberrecht: Du darfst!
Das Urheberrecht schützt die Verfasser von Werken vor einer nicht gewünschten Vervielfältigung und Nutzung ihrer geistigen Leistungen durch andere. Werke sind per se geschützt. Sie müssen weder angemeldet noch veröffentlicht sein. Im Unterschied zu Werken sind Ideen jedoch nicht geschützt.
Diese Übersicht beschreibt eindeutige Situationen, wann Medien, Materialien, Texte und Werke genutzt werden dürfen. Zweifelsfälle werden nicht berücksichtigt. Aus dem Inhalt dieses Textes kann keine Rechtssicherheit abgeleitet werden.
Ich bin selber der Urheber...
Sie können für Ihre eigenen Werke selber festlegen, dass sie von anderen ohne Entgelt und ohne Nachfrage weiter genutzt werden dürfen. Das müssen Sie jedoch ausdrücklich erklären, da sonst der urheberrechtliche Schutz automatisch gilt.
Dies betrifft eigene Texte, selbst erstellte Grafiken und Fotografien, selbst erstellte Musikstücke und Videos. Bei Musik muss der Text und die Komposition von Ihnen stammen.
Bei Bildern benötigen Sie von wiedererkennbaren Personen die Zustimmung zur Veröffentlichung und Weitergabe der Abbildung. Bei Minderjährigen benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung der Eltern. Diese Zustimmungen sollten schriftlich vorliegen. Im Zweifel verzichten Sie auf die Abbildung von Personen, die wiedererkennbar sind.
Ein anderer ist der Urheber
Werke anderer Personen sind nur unter bestimmten eng begrenzten Bedingungen nutzbar:
Der Urheber ist seit mehr als 70 Jahren tot und es handelt sich um die Originalfassung des Werkes. Bei Übersetzungen des Werkes gilt: der Autor und der Übersetzer sind seit über 70 Jahren tot. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung (z. B. Neuauflage) ist nicht relevant.
Der Urheber hat selber verfügt, dass andere sein Werk frei nutzen dürfen. Dies erfolgt zumeist unter einer Creative Commons-Lizenz und ist oft auf dem Werk selber vermerkt. Fehlt ein solcher Vermerk, ist eine schriftliche Zustimmung mit Verweis auf die Lizenzart und das freigegebene Werk erforderlich.
Es wird ein kurzer Auszug aus dem Werk als Zitat unter Angabe der Quelle verwandt. Ein Zitat ist zumeist auf einen Satz oder Absatz beschränkt. Das Zitat muß als Beleg in einem Zusammenhang (Text) eingebettet sein. Das ist zulässig.
Es wird nicht das Werk selber in einen Kurs integriert, sondern nur ein Verweis (Link) auf den Ort an dem das Werk sich befindet, hinterlegt. Dies ist ohne Erlaubnis zulässig, da keine Kopie erzeugt wird. Das Einbetten eines Bildes/Videos in einen Kurs ist nur mit Zustimmung zulässig, wenn das Bild ohne den ursprünglichen Kontext erscheint.
Sie erstellen eine Zusammenfassung des Werkes mit eigenen Worten. Dadurch erstellen Sie ein neues Werk. Auch das ist uneingeschränkt zulässig.
Verfasser: Ralf Hilgenstock (rh@dialoge.info)
Für Hinweise, Verbesserungen und Korrekturen bin ich dankbar.